Regeln für die Zufahrt in die Schotter Teufel Werke:
Grundsätzlich herrscht eine Anschnallpflicht auf dem Werksgelände.
Wo nicht anders beschrieben, muss rückwärts geparkt werden.
Generell ist das Fahren im Werksgelände nur zum Zwecke der Be- oder Entladung zulässig.
Die Zufahrtsbewilligung wird ausschließlich durch den Schotter Teufel Ansprechpartner erteilt. Zutritt für Unbefugte verboten!
Die Bewilligung gilt nur für den angegebenen Zeitraum.
Abstellen des Fahrzeugs nur auf, durch den Ansprechpartner, zugewiesenen Plätzen.
Die Höchstgeschwindigkeit im Werk beträgt 20 km/h, die gefahrene Geschwindigkeit muss der jeweiligen Situation angepasst werden.
Innerhalb des markierten und beschilderten Bereiches gilt obligatorische PSA-Tragepflicht von Sicherheitshelm, Sicherheitsschuhen, Schutzbrille und Warnweste.
Alle Wegweiser, Hinweisschilder, Verbotsschilder oder Fahrtroutenpläne sind zu befolgen, es gelten die Regeln der StVO.
Das Fahren innerhalb des Werksgeländes geschieht auf eigene Gefahr!